Schwere Krankheiten Vorsorge

Finan­zi­el­le Sofort­hil­fe bei schwe­rer Krankheit

Eine schwe­re Krank­heit wie Krebs, Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall kann theo­re­tisch jeden treffen.

Wie kann man sich aber gegen deren finan­zi­el­le Fol­gen absi­chern? Ganz ein­fach! Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge von Cana­da Life.

Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge bie­tet schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fe für den Fall der Fäl­le. So müs­sen Sie sich kei­ne finan­zi­el­len Sor­gen machen, wenn Sie schwer erkranken.

Schwere Krankheiten Vorsorge

War­um eine Absi­che­rung für den Fall der Fäl­le so wich­tig ist: Hier ganz ein­fach ansehen.

Sie erhal­ten opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz und kön­nen sich völ­lig auf Ihre Gene­sung kon­zen­trie­ren. Im Leis­tungs­fall nach Dia­gno­se einer der 46 ver­si­cher­ten Krank­hei­ten erhal­ten Sie eine Ein­mal­zah­lung, mit der Sie auch alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den, eine Chef­arzt­be­hand­lung, den behin­der­ten­ge­rech­ten Umbau Ihres Hau­ses oder eine ambu­lan­te Pfle­ge bezah­len können.

Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge­High­lights, Rechen­bei­spie­le und alle 46 ver­si­cher­ten Krank­hei­ten­Selbst wenn Sie sich nach über­stan­de­ner Krank­heit ent­schei­den, wie­der zu arbei­ten, ist das kein Pro­blem. Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge leis­tet unab­hän­gig von Ihrer wei­te­ren beruf­li­chen Tätigkeit.

Set­zen Sie auf die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge als Schutz­brief für den Fall der Fälle.

Finanzielle Hilfe im Ernstfall

Im Leis­tungs­fall nach Dia­gno­se einer der 46 ver­si­cher­ten Krank­hei­ten erhal­ten Sie eine Ein­mal­zah­lung als schnel­le Hil­fe im Ernst­fall – und das sogar steuerfrei!

Nur Sie ent­schei­den, wie Sie das Geld nut­zen, ganz nach Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen. So kön­nen Sie z. B.

  • damit den bis­he­ri­gen Lebens­stan­dard aufrechterhalten,
  • die Ver­sor­gung der Fami­lie sichern,
  • sich spe­zi­el­le oder alter­na­ti­ve Behand­lungs­me­tho­den, Ärz­te oder Medi­ka­men­te leis­ten – unab­hän­gig von der Krankenkasse,
  • die Til­gung ihres Eigen­heims wei­ter bezah­len, wenn Sie beruf­lich kür­zer­tre­ten oder
  • Ihr Haus, Ihre Woh­nung oder Ihr Auto umbau­en, wenn es erfor­der­lich sein sollte.

Ein beson­de­rer Vor­teil: Im Gegen­satz zu markt­üb­li­chen Berufs­un­fä­hig­keits-ver­si­che­run­gen leis­tet die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge selbst dann, wenn Sie sich nach über­stan­de­ner Krank­heit ent­schei­den, wie­der zu arbeiten.

Sichern Sie sich und Ihre gan­ze Fami­lie mit nur einem Ver­trag ab!
Bei der Schwe­ren Krank­hei­ten Vor­sor­ge kann eine zwei­te Per­son im glei­chen Ver­trag mit einem eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz mit­ver­si­chert wer­den – und Kin­der bis 18 Jah­re sogar kostenfrei!

Kin­der leicht versichern
Sie kön­nen Ihr Kind auch mit einem eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag absi­chern. So schaf­fen Sie sich für den Fall der Fäl­le einen finan­zi­el­len Frei­raum, um Ihrem Kind die bes­te Ver­sor­gung zu ermög­li­chen und ihm eine unbe­schwer­te Zukunft zu bieten.

Risi­ko­schutz in Kombination
Sie kön­nen auch einen Risi­ko Leben Schutz mit der Schwe­ren Krank­hei­ten Vor­sor­ge kom­bi­nie­ren. So erhal­ten Sie bei einer schwe­ren Krank­heit und Ihre Hin­ter­blie­be­nen im Fal­le Ihres Todes die ver­ein­bar­te Versicherungssumme.

Key­per­son-Absi­che­rung
Übri­gens: Die Schwe­re Krank­hei­ten Vor­sor­ge kann auch als Key­per­son-Ver­si­che­rung ver­wen­det wer­den. Damit sichern Sie Mit­ar­bei­ter in Schlüs­sel­po­si­tio­nen Ihres Unter­neh­mens ab und schüt­zen das Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Aus­falls die­ser „Schlüs­sel­per­so­nen“. Den Bei­trag dafür kön­nen Sie in der Regel als Betriebs­aus­ga­be abset­zen. Wie Sie die finan­zi­el­len Fol­gen einer schwe­ren Erkran­kung absi­chern, erfah­ren Sie im Keyperson-Flyer.

Weitere Infos zu „Schwere Krankheiten Vorsorge“ als PDF-Download

Ver­si­cher­te schwe­re Krank­hei­ten - Anla­ge 1, Versicherungsbedingungen

Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen - Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge

Leis­tungs­fall­über­sicht: Ver­si­che­rungs­an­sprü­che auf­grund schwe­rer Krankheiten

Key­per­son-Absi­che­rung: Hin­ter­grund- und Steuerinformationen