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Was Sie wissen sollten... Wer kann sich versichern?
Arbeitnehmer in ungekündigten Arbeitsverhältnis, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung haben. Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt mit em im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheines oder Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeit. Höchsteintrittsalter Das Höchsteintrittsalter beträgt 50 Jahre. Was wird geleistet? Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer Ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe. Wie kommen Sie schnell an Ihr Geld? Sie müssen dem Versicherer den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit spätestens zum Ablauf der tariflich vorgesehenen Karenzzeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes melden. Die Fortdauer muss der HanseMerkur in regelmäßigen Abständen durch den behandelnden Arzt bestätigt werden. Wann endet der Vertrag? Der Vertrag endet im Todesfall. Er endet auch, wenn Sie ins Ausland ziehen und nichts anderes vereinbart wird. Das Versicherungsverhältnis endet ferner bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder bei Bezug von Altersrente. |
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